Der Bundesfinanzhof hat die Neuregelung der Grundsteuer bestätigt – und damit die Erfolgsaussichten von Eigentümern stark geschmälert, gegen angesetzte Grundsteuerwerte vorzugehen. Pauschale Bodenrichtwerte und Nettokaltmieten bleiben zulässig, auch wenn sie im Einzelfall zu deutlichen Abweichungen führen.

