Der staatlich geförderte Transwahn in Form des grotesken „Selbstbestimmungsgesetzes“ der Ampel-Regierung, hat einmal mehr juristische Weihen erhalten. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verurteilte das Portal „Nius“ zur Zahlung von 6.000 Euro an eine transsexuelle Person, die vor zwei Jahren von einem Frauenfitnessstudio abgelehnt worden war und bestätigte damit das Urteil des Frankfurter Landgerichts. Das OLG untersagte […]

