Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Journalisten als „Nachrichtenfälscher“ bezeichnet werden dürfen, wenn ihre Berichterstattung begründet angezweifelt wird.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Journalisten als „Nachrichtenfälscher“ bezeichnet werden dürfen, wenn ihre Berichterstattung begründet angezweifelt wird.