Knapp ein Jahr nach dem mutmaßlichen Anschlag auf eine Gewerkschaftsdemonstration mit zwei Todesopfern und Dutzenden Verletzten hat am Freitag vor dem Oberlandesgericht München das Verfahren begonnen. „Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten insbesondere Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Wir nehmen an, dass der Angeklagte sein Fahrzeug am Tattag bewusst und in Tötungsabsicht in die Teilnehmer der Verdi-Demonstration in München gesteuert hat“, sagt Oberstaatsanwalt David Rademacher.

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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