Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat zahlreiche Zusatzgebühren der Billigfluggesellschaft Ryanair für unzulässig erklärt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer können betroffene Kunden bereits gezahlte Gebühren nun zurückfordern.

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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