Gerichtserfolg für den CSD Dresden: Das Sächsische Oberverwaltungsgericht stuft das Straßenfest vorläufig als politische Versammlung ein. Damit entfallen die Sicherheitskosten für die Veranstalter. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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