Im Oktober 2025 trafen zwei Schwestern aus Oberösterreich – Jasmina und Boshra A. – für einen Kurzurlaub in einem Hotel im Bundesland Salzburg ein: Die Frauen, eine Juristin und eine Friedensaktivistin, wollten nach der Ankunft zunächst den hoteleigenen Pool nutzen. Als eine der Schwestern an der Rezeption ankündigte, ihren Burkini aus dem Auto zu holen, wurde ihnen der Zutritt zum Pool verweigert. Die Geschäftsführerin begründete dies mit hygienischen Bedenken und der Aussage, Burkinis seien „im Haus nicht gern gesehen“. In einem späteren Telefonat soll sie sinngemäß gesagt haben, man könne damit „vielleicht in Saudi-Arabien schwimmen, aber nicht in Österreich“.
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