Ab dem 1. Januar 2026 greift eine neue Vergütungsregelung für Hausärzte in Deutschland. Anstelle der bisherigen Strukturpauschale tritt eine Vorhaltepauschale, deren Auszahlung an klare Versorgungskriterien gebunden ist. Damit wollen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband die Primärversorgung aufwerten und gezielt Anreize für eine bessere Patientenversorgung schaffen.