Die Corona-Zeit beschäftigt weiter die Gerichte. Eine Klage eines Friseurladens hat nun vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Erfolg. Das Gericht erklärte eine Corona-Änderungsverordnung der Landesregierung rückwirkend für unwirksam.

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
Nach oben scrollen