Es gibt, trotz vielfacher Beispiele für linke Gesinnungsjustiz in diesem Land, noch Gegenbeispiele und richterliche Vernunft: Das Landgericht München I hat den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron gestern in der Berufungsverhandlung vom Vorwurf der Verwendung verbotener Kennzeichen (§ 86a StGB) freigesprochen. Die 18. Strafkammer hob damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts München auf, das Bystron 2025 noch […]

