Das Landgericht München I hat den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron vom Vorwurf freigesprochen, mit einer Fotocollage auf X den verbotenen „Hitlergruß“ verwendet zu haben. Das Berufungsgericht hob damit ein Urteil des Amtsgerichts München auf und verwies auf fehlende Eindeutigkeit der Darstellung.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
Nach oben scrollen