Das Landgericht München I hat den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron vom Vorwurf freigesprochen, mit einer Fotocollage auf X den verbotenen „Hitlergruß“ verwendet zu haben. Das Berufungsgericht hob damit ein Urteil des Amtsgerichts München auf und verwies auf fehlende Eindeutigkeit der Darstellung.

