Die Veröffentlichung des auf 1.108 Seiten aufgeblasenen AfD-„Gutachtens“ samt Höherstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ wurde von Noch-Innenministerin Faeser (SPD) holterdiepolter für den 2. Mai 2025 angeordnet – gezielt wenige Tage vor dem Regierungswechsel und ohne die notwendige Sichtung des „Gutachtens“ durch die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums des Innern (BMI). Nach Recherchen von „LTO“ (s.u.) hatte die BMI-Fachabteilung gegen die Bekanntgabe der AfD-Hochstufung zu diesem Zeitpunkt votiert, weil sie das „Gutachten“ wegen Zeitmangels nicht überprüfen konnte.

Der Beitrag Faesers voreiliger Vorstoß: Jurist hält Gutachten für ein AfD-Verbot für unbrauchbar erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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