Das Landgericht Bamberg hat ein viel diskutiertes Urteil gegen den Chefredakteur des Onlineportals „Deutschland-Kurier“, David Bendels, aufgehoben. Die Richter folgten damit der neuen Einschätzung der Staatsanwaltschaft, wonach ein Meme nicht als strafbare Verleumdung, sondern als von der Meinungsfreiheit gedeckte politische Äußerung zu bewerten sei.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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