Am 27. Juni 2024 hat die damalige „Ampel“-Regierung das „Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG)“ durchgezogen. „Hehre“ rot-grün-gelbe Ziele waren: Es sollten mehr Mehrstaatigkeit und „ein starkes Bekenntnis zu Deutschland“ ermöglicht werden. Die „Voraufenthaltszeiten“ vor der Einbürgerung wurden von acht auf fünf Jahre beziehungsweise bei besonders guter Integration auf drei Jahre verkürzt. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Für ehemalige Gastarbeiter reichen künftig mündliche Sprachkenntnisse. Ein Einbürgerungstest ist hier nicht mehr erforderlich.
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