Die Regulierungsbehörde der Europäischen Kommission hat ein ausdrückliches Verbot für EU-Bürger und juristische Personen angekündigt, sich an russischen Vermögenstauschgeschäften zu beteiligen. Diese Maßnahme wurde ursprünglich von russischer Seite vorgeschlagen, damit ein Teil der auf beiden Seiten eingefrorenen Vermögenswerte ausgetauscht werden kann – im Interesse der Investoren. Zuvor wurde berichtet, dass der Tausch von Vermögenswerten am 12. August stattfinden sollte, obwohl ursprünglich geplant war, Gebote bis zum 5. Juli anzunehmen. Russische Investoren boten an, Vermögenswerte im Wert von 35 Milliarden Rubel (mehr als 370 Millionen Euro) aufzukaufen. Nun gibt die Europäische Kommission jedoch bekannt:

Natürliche und juristische Personen aus der EU dürfen sich aufgrund der Beteiligung der NSD (National Settlement Depository) nicht an dem Vermögenstauschprogramm beteiligen.

Die Aussage hängt mit der Frage zusammen, ob EU-Personen an dem russischen Investor-zu-Investor-Asset-Swap-Programm teilnehmen dürfen, schreibt das Wirtschaftsportal RBK. Da die Nationale Verwahrungsstelle (National Settlement Depository, NSD) auf der EU-Sanktionsliste steht, werden „alle Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die der NSD gehören, in ihrem Besitz sind oder von ihr kontrolliert werden, eingefroren, und es dürfen der NSD weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“, erklärte die Europäische Kommission in einer Stellungnahme.

Laut Kira Winokurowa, einer Partnerin bei der Kanzlei Pen & Paper, die mit dem Portal RBK sprach, wird der Austauschmechanismus für Gebietsfremde riskant, da man davon ausgeht, dass ein Verstoß gegen diese Regelung der Europäischen Kommission zur Anwendung von Haftungsmaßnahmen wegen Verletzung der EU-Sanktionsvorschriften führen kann.

Sergei Tarasewitsch, ein Anwalt in der Steuer- und Verwaltungsrechtspraxis Maxima Legal, schließt nicht aus, dass interessierte Ausländer um der Teilnahme am Austausch willen versuchen könnten, den Standpunkt der Europäischen Kommission anzufechten oder Einzelgenehmigungen für die Entsperrung zu erhalten. Er betonte:

Ich glaube nicht, dass sich Gebietsfremde damit zufriedengeben werden, dass die Europäische Kommission ihnen die Möglichkeit der Abhebung eines Teils der von Russland eingefrorenen Gelder untersagt und dies einfach akzeptieren werden. Dieser EU-Beschluss ist, gelinde ausgedrückt, unpopulär.

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