Der russische Auslandssender RT beschäftigt erneut die Justiz. Während das Verwaltungsgericht Berlin die Untersagung des Fernsehprogramms „RT DE“ wegen fehlender Rundfunkzulassung bestätigt hat, wird der EuGH am Donnerstag über das Verbreitungsverbot für Inhalte russischer Staatsmedien entscheiden. Beide Verfahren beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.

