Die Vorlage heißt in unvergleichlichem Bürokratendeutsch „Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union“. Dahinter verbergen sich neue Regeln für die Durchsetzung von EU-Sanktionen. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, Sanktionen einheitlich anzuwenden.

Der Beitrag EU-Sanktionen: Strafen ohne Richter und Urteil erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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