In Deutschland gilt in Bezug auf sogenannte Flüchtlinge seit rund zehn Jahren unverändert folgendes Muster: 1. Einreise als “Schutzsuchender”, Kriegsflüchtling oder Asylbewerber (in den meisten Fällen grundgesetzwidrig und “sans papiers”); 2. unbefristete Duldung, egal ob anerkannt oder nicht; 3. Umdichtung zu “Fachkräften” oder Bereicherungs- und Vielfaltsbringern; 4. Einbürgerung samt der per Familiennachzug nachgeholter Großfamilie; 5. […]
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