Eltern müssen einem Gerichtsurteil zufolge ihre schulpflichtigen Kinder an einer Schule anmelden, auch wenn sie diese aus religiösen Gründen zu Hause unterrichten wollen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Münster laut Mitteilung.

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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