Dem Verfassungsschutz ist es nicht gelungen, ein “Gesamtwerk” über die AfD zu komponieren. Das war lange klar, doch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln kam einigermaßen überraschend. Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland vorerst nicht mehr als gesichert rechtsextremistisch führen darf, solange das Hauptsacheverfahren gegen diese Einstufung in der ersten Instanz weiterläuft, ist ein […] 

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Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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