Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat am 21. Januar 2025 entschieden, dass die Einstufung der AfD Sachsen als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz rechtmäßig ist. Damit wies es die Beschwerde gegen einen Beschluss der Vorinstanz zurück.