Ein Gericht erlaubt es der AfD-Politikerin Beatrix von Storch, Correctiv als „dreckiges Lügenmedium“ zu bezeichnen. Wer wie Correctiv im Meinungsstreit austeilt, der müsse auch einstecken können, so das Gericht. Doch die bahnbrechende Meldung steckt laut Ulrich Vosgerau im Detail: Das Gericht zweifelt in der Urteilsverkündung die Gemeinnützigkeit des Unternehmens Correctiv an. Denn gemeinnützige Unternehmen werden steuerlich begünstigt – aber müssen dafür weltanschaulich neutral sein. Und: Ist es legal, dass Spendengelder einfach so vom gemeinnützigen Unternehmen Correctiv zu einer profitorientierten Tochtergesellschaft umgeleitet wurden?

Der Beitrag „Dreckige Lügen“ von Correctiv: Ist das gemeinnützig? erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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