Am Donnerstag kam die Nutzungsuntersagung des Dortmunder Bürgermeisters Alexander Kalouti, am Freitag zog die AfD vor Gericht und jetzt liegt das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vor: Der Neujahrsempfang darf am Sonntag stattfinden.

Das Gericht erließ eine einstweilige Anordnung, wonach die Stadt „der Antragstellerin die Nutzung der Bürgerhalle im Rathaus der Stadt Dortmund zur Durchführung des Neujahrsempfangs … zu gewähren“ habe. Die Ratsfraktion bleibe Veranstalterin des Empfangs, auch wenn sie einen Redner eingeladen habe, der ihr nicht angehöre:

„Die Antragsgegnerin [die Stadt Dortmund] hat bei der ursprünglichen Anmeldung nicht in Zweifel gezogen, dass die Veranstaltung der Fraktionsarbeit dient. In der Vergangenheit hatte sie anderen Fraktionen Räumlichkeiten im Rathaus für vergleichbare Veranstaltungen mit externen Gästen und Gastrednern zur Verfügung gestellt. Sie muss die Antragstellerin gleichbehandeln.“

Zwar wäre es der Stadt noch möglich, eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzulegen; dieses hat aber bereits vorab erklärt, es werde keine Entscheidung vor der Veranstaltung mehr geben; dafür hätte wenigstens eine der Seiten das vorab ankündigen müssen.

Der Neujahrsempfang mit Björn Höcke als Redner wird also stattfinden. Die Gegenkundgebung, die für 600 Teilnehmer angekündigt wurde, wohl auch.

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