Eine entsprechende Regelung im reformierten Wehrdienstgesetz werde vorerst nicht angewendet, solange der Wehrdienst in Deutschland auf Freiwilligkeit basiert. Zuvor hatte eine Passage im neuen Gesetz für einen bundesweiten Protest gesorgt: Demnach sollten längere Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten grundsätzlich genehmigungspflichtig sein.
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