Im September 2024 hat bereits in Deutschland und weiteren europäischen Ländern ein Pilotprojekt zur Einführung eines digitalen europäischen Impfausweises gestartet. Europäische Impfausweis (European Vaccination Card EVC)  ist jedoch nur ein Bestandteil eines umfassenden EU-Projektes.

EUVABECO Projekt gestartet

Der europäische Impfausweis ist Teil des sogenannten Projektes  namens EUVABECO (European Vaccination beyond Covid-19).
Dieses Projekt umfasst fünf Teilbereiche,  auch  tools oder Werkzeuge genannt,  die in den nächsten Jahren in verschiedenen europäischen Ländern getestet werden. Wobei allerdings nicht jedes Land jedes tool testet. Nach Abschluss dieser Pilotphasen sollen die Ergebnisse ausgewertet und allen EU-Ländern zur Verfügung gestellt werden. Die Formulierungen auf der Webseite deuten an, dass es den einzelnen Staaten dann selbst überlassen bleiben soll, das eine oder andere Werkzeug einzuführen, wie mwgfd.org (Gesellschaft der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.) zu berichten wusste.

Dies nach derzeitigem Stand, allerdings wurde nicht zuletzt am Beispiel Ungarns letztlich mehr als transparent, wie mit Ländern vorgegangen wird, die nicht bereit sind sich dem „Allmachtswahn“ der EU zu unterwerfen.

Nach der Pilotphase sollen validierte Pläne mit den Mitgliedstaaten geteilt werden, um eine breite Einführung zu umsetzen zu können.

Allerdings ist dabei das erklärte Ziel des Projektes EUVABECO, dass die Pläne in sämtlichen EU-Ländern verwirklicht werden, um „die Impfbemühungen zu verbessern“. Somit darf man die die angebliche Entscheidungsfreiheit der Staaten fraglos als Lippenbekenntnis zur Beruhigung der Bürger ansehen.

 Die fünf tools des Projektes im Einzelnen

1. Das Harmloseste tool, ein elektronischer Beipackzettel, der dabei helfen soll, dass Impfstoffe länderübergreifend versandt und genutzt werden können.
2. Dann ein Modell- und Prognosetool zur Unterstützung öffentlicher Entscheidungen. Dieses tool basiert auf dem COVID-19-Simulator der Universität des Saarlandes (Projekt CoSim). Damit soll mit Hilfe von Simulationen und Modellierungen festgestellt werden, wie sich bestimmte Maßnahmen (Lockdowns, Schulschließungen etc.)  auf die verschiedensten angenommenen Infektionsverläufe auswirken könnten.
3. Das dritte tool, namens klinisches Entscheidungssystem (Clinical Decision System CDS) und basiert auf Erfahrungen, die bereits in Frankreich und Luxemburg gemacht wurden.

CDS bedeutet, allgemein und unabhängig von Impfungen, die persönlichen Angaben über einen Patienten (z.B. Alter, Vorerkrankungen, Medikation usw.) werden mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen verknüpft. KI-gesteuert werden dann Empfehlungen (Vorgehensweise bei Diagnosestellung / sinnvolle Therapien u.ä.) generiert. In Frankreich arbeitet man zurzeit daran, CDS-Anwendungen in die elektronische Patientenakte zu integrieren.

Bei EUVABECO geht es scheinbar „nur“ um Informationen zu empfohlenen bzw. verpflichtenden Impfungen. Es wird auf ein französisches Modell verwiesen (MesVaccins.net), das als offenbar Basis für die Pilotphase dient. Bei der Anwendung MesVaccins handelt es sich um ein Mittelding zwischen Impfpass und Patientenakte. Eine elektronische Akte, die der Bürger selbst anlegt und mit möglichst vielen persönlichen Daten speist. Einschließlich der Angaben zu seinen Lebensverhältnissen und seiner familiären Situation.

Die Anwendung zeigt dann zu allen möglichen Impfungen den jeweiligen Impfstatus an und ob man bereits auf dem neuesten Stand ist oder nicht. Sie ist aber kein Nachweisdokument wie es ein Impfausweis wäre. Es stehen dann z.B. bei einer Impfung Anmerkungen wie „fehlt“ oder „sofort erledigen“ oder „fällig in zwei Monaten“ oder „sich individuell ärztlich beraten lassen“.

Man kann sich somit diese Anwendung anschaffen oder eben auch nicht. Bei Arztbesuchen wird man, falls der Arzt seinerseits so etwas benutzt und mit Patientendaten speist, dann mit Ratschlägen beglückt werden. Vorstellbar wäre, dass Ärzte und Krankenhäuser die schon bekannten Patientenfragebögen noch ausführlicher gestalten, um noch mehr Informationen über Patienten zu lukrieren. Wer eine elektronische Patientenakte hat, wird mittelfristig damit rechnen müssen, dass permanent entsprechende „Empfehlungen“ aufpoppen.

Auch die im März 2024 neu ins SGB V aufgenommene Gesundheitsdatennutzung durch die Krankenkassen nach § 25b SGB V (der man allerdings noch widersprechen kann), könnte ein Puzzleteilchen hierzu sein.

Aber letztlich kann man das alles auch noch getrost ignorieren, oder gar nicht erst mitmachen, sollte beim Arztgespräch jedoch wachsam und vorsichtig sein.

Von diesen ersten drei Werkzeugen wird Deutschland vorerst während der Pilotphase nur das Erste testen, also den elektronischen Beipackzettel.

Nun aber zu den beiden wirklich „gefährlichen Werkzeugen“, dem Impfpass und dem „Screening zur Impfmotivation“.

4. Der digitale Europäische Impfausweis EVC

Dieser ist in Deutschland ab September 2024 testweise eingeführt worden.

Die endgültige Version der Implementierungspläne wird 2026 veröffentlicht, sodass jeder in jedem Land diese nutzen kann. Zu diesem Zeitpunkt könnte, Stand jetzt, jedes Pilotland entscheiden, ob es mit dem EVC fortfährt, und andere Länder sollen je nach ihren individuellen Bedürfnissen und Umständen entscheiden, ob sie den EVC einführen.

Hier gilt das oben Gesagte. Sie wollen, dass alle Instrumente zur Steigerung von Impfquoten eingeführt und angewandt werden und werden dies auch tun.

Der EVC ist laut den FAQ auf der Webseite ein „persönlicher Nachweis“, aber kein „behördliches Dokument“. Dazu heißt es, der EVC legt keine Beschränkungen oder Anforderungen für die Einreise fest.

Das ist allerdings eine „Nicht-Antwort“ und eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn ein solcher Ausweis kann immer nur deklaratorisch sein. Trotzdem soll er z.B. im Gesundheitswesen als Nachweis über den Impfstatus dienen können. Wäre somit also einer ePA, beschränkt auf den Teilbereich „Impfen“, gleichzusetzen.

Ob er aber auch den gleichen Status bekommen könnte wie seinerzeit das digitale Covid-Zertifikat, bleibt offen. Die Antwort auf der Seite FAQ dazu ist ausweichend. Das digitale Covid-Zertifikat (DCC) wurde speziell entwickelt, um Reisen und den Zugang zu bestimmten Dienstleistungen während der Covid-19-Pandemie zu erleichtern.

Das ist richtig, schließt aber nicht aus, dass dem EVC, der offiziell zu einem anderen Zweck entwickelt wird, nicht doch irgendwann in nicht allzu ferner Zukunft, einmal weitere Zwecke hinzugefügt werden. Die blumigen Erzählungen, wie einfach der Bürger mit dem EVC seine Impfungen „verwalten“ könne und wie er „mehr Kontrolle“ erhielte, kann man bei Bedarf auf der Webseite von EUVABECO nachlesen.

Da bis dato auch ein Blick in einen Impfpass herkömmlicher Art diesen Zweck erfüllt hatte, wird es wohl hierbei um ganz andere Kontrollmöglichkeiten handeln. Beim Studium der Krisenstabsprotokolle vom RKI und anderer Gremien sieht man, mit welchen praktischen Hürden die Behörden zu Beginn der Beschränkungsmaßnahmen, der (Ein)-Reiseverordnungen und der Quarantäneregeln zu kämpfen hatten. Gelbe Impfausweise neben QR-Codes oder papierenen Impfbescheinigungen aus aller Herren Länder. Wer wollte das kontrollieren? Der Bundesgrenzschutz fühlte sich nicht zuständig und hatte dauerhaft auch keine Kapazitäten frei. Die Luftverkehrsgesellschaften winkten ab, zu viel Aufwand. Die Flughäfen verwahrten sich dagegen, ihre Security damit zu beschäftigen.

Wieviel „einfacher“ ist es da doch, einen EU-einheitlichen QR-Code zu scannen  und mit einem Blick die gewünschten Informationen zu erhalten. Warum also sollte der EVC, sobald er denn einmal da ist, nicht in den Status eines behördlich anerkannten Nachweisdokumentes erhoben werden? Es ist also fraglos damit zu rechnen.

Je einfacher und schneller das also geht, umso größer werden in Zukunft die Begehrlichkeiten nach weiteren Kontrollmechanismen werden. Den Plan zur Einführung von EUVABECO gibt es zwar mindestens schon seit 2018, nicht erst seit „Corona“. So jedoch greift eins ins andere, das Eine bedingt das Andere und umgekehrt. Neben einer digitalen Smartphone-Anwendung soll es den EVC auch in Papierform geben. Mit QR-Code selbstredend, denn nur darauf kommt es den Planern an.

Welche Informationen wird der Impfpass enthalten?

Dazu gibt es auf der Webseite nur sehr vage Andeutungen. Er wird umfassende Informationen zur Impfhistorie enthalten,  darunter detaillierte Textaufzeichnungen, einen scannbaren QR-Code und herunterladbare eingebettete Metadaten.

Das werden die persönlichen Daten des Betroffenen sein einschließlich der Sozialversicherungsnummer. Schließlich auch sämtliche Angaben, wann von wem womit wogegen geimpft wurde. Zu den Metadaten könnten fälschungssichere Angaben zur impfenden Stelle gehören, z.B. Signaturen und Zertifikate. Präzisere Informationen findet man beim Recherchieren leider nicht auf den Webseiten ausländischer, z.B. französischer oder belgischer „querdenkender“ Bürgerrechtsorganisationen, die sehr aktiv sind. Es weiß im Moment schlichtweg niemand.

Kann der EVC verweigert werden

De jure in der Pilotphase schon. Sowohl unsere Pilotprojekte als auch der Europäische Impfausweis (EVC) sind so konzipiert, dass die Nutzung für die Bürger noch freiwillig ist. Noch ist der EVC eine digitale Version eines papierbasierten Impfausweises, mit dem Einzelpersonen ihre Impfdaten besitzen und verwalten können. Es wird auch noch kein zentrales Datenspeichersystem verwendet. Damit andere Personen auf die Daten des Bürgers zugreifen können, muss der Bürger seine Daten gewollt an eine andere Person senden oder eben seinen EVC vorzeigen. Er ist somit bis dato noch ein freiwilliges Instrument und in der gesamten EU eben noch nicht vorgeschrieben. Bis er dann allerdings zum Sesam-Öffne-Dich mutiert. Dann wird die Freiwilligkeit schnell zu einer Schein-Freiwilligkeit.

Jean-Claude Juncker erklärte bekanntlich  beispielsweise zur Vorgehensweise der EU bereits im Dezember 1999, „wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Die Gefahr besteht somit zum einen darin, dass Deutschland den EVC nach Abschluss der Pilotphase dauerhaft einführt. Und dann womöglich nicht auf freiwilliger Basis. In Österreich gibt es bereits einen e-Impfpass, den man nicht verweigern kann. Man kann sich dort zwar von der elektronischen Patientenakte „abmelden“, nicht aber vom e-Impfpass.

Maßnahmen zur Verhinderung des „Zwangsimpfpasses“

Es muss also fraglos verhindert werden, dass ein Gesetz über die verpflichtende Einführung des EVC beschlossen wird. Und dazu gehört auch, dass wir bereits in der Pilotphase ganz klar aufzeigen, dass wir so etwas nicht haben möchten. Wann immer uns jemand anbietet, die Segnungen des neuen Impfpasses auszuprobieren, ist dies daher ab zu lehnen.

Selbst, wenn er später auf freiwilliger Basis dauerhaft eingeführt werden wird und man sich ihm de jure wird entziehen können, besteht die Gefahr, dass er zum Nachweis- und Zugangsdokument wie ein Covid-Zertifikat befördert wird. Sei es auch nur temporär. Heute Covid, morgen MPox, übermorgen Vogelgrippe. Was leicht und digital kontrollierbar ist, wird fraglos auch kontrolliert werden wollen.

Letztlich würde dies auch weitere Begehrlichkeiten wecken können. Verknüpfung mit Personalausweisdokumenten. Verknüpfung mit dem Bankkonto, oder dem ökologischen Fußabdruck. Bestandteil eines umfassenden Systems von Social Credit Scores, nach dem „Vorbild“ Chinas. Heute noch schrille Zukunftsmusik, über die offiziell niemand redet. Morgen bereits, siehe das obige Zitat von Juncker, womöglich bittere Realität.

5. Das Screening zur Impfmotivation

Daten verknüpfen um Impfkampagnen zu optimieren“ heißt es samt Kommafehler bei EUVABECO. Vorbild dafür sei ein Modell, das zu Corona Zeiten in Belgien entwickelt wurde, die Datenverknüpfungsstudie LINK-VACC, entwickelt und angewandt von der staatlichen belgischen Gesundheitsbehörde Sciensano. Diese hatte im Grunde zwei Zwecke, Impfmotivation (persönlich und keineswegs anonymisiert) und eine pseudonymisierte „post-marketing Beobachtungsstudie“.

Man griff dabei auf vorhandene Datensätze zu, z.B.  aus Versicherungsunterlagen, von Ärzten und „anderen Gesundheitsquellen“. Was einfach möglich war, da in Belgien der elektronische Personalausweis mit dem Zugang zur elektronischen Patientenakte, zum e-Rezept und zur Krankenkasse verknüpft ist. Außerdem wurde jeder, der sich hatte testen lassen, mit umfassenden persönlichen Angaben erfasst. Diese und weitere Daten aus „öffentlichen und privaten Einrichtungen“ wurden alsdann miteinander verknüpft.

Aus den so gewonnenen Datensätzen wurden dann die Risikogruppen herausgefiltert. Sodann erhielten die Bewohner Belgiens in absteigender Risikoreihenfolge ein persönliches Einladungsschreiben zur Corona-Impfung. Diese Einladung dann bereits fixe Terminvorgaben zur Erst- und zur Zweitimpfung. Die Kontaktdaten einschließlich Telefonnummern und Mailadressen hatte man sich kurzerhand aus den Krankenversicherungsunterlagen herausgezogen. Die der Gestalt  Angeschriebenen hatten nach Möglichkeit zum Impftermin zu erscheinen. Sie konnten auch einen anderen Termin vereinbaren oder sogar komplett absagen, wenn sie nicht geimpft werden wollten. So konnten dann im Nachgang sehr leicht diejenigen identifiziert werden, die dann also ungeimpft blieben.

Die Impfdaten wurden sodann statistisch ausgewertet, vor allem auch im Hinblick auf Impfeffektivität, mögliche Impfdurchbrüche. Von Impfnebenwirkungen oder gar Impfschäden findet man in den Auswertungen allerdings überhaupt nichts.

Es wurde freilich auch ausgewertet, in welchen Bevölkerungsgruppen sich die meisten „Impfmuffel“ befanden. Zum  Beispiel die Gruppe der jungen Männer mit angeblich „niedrigem Bildungsgrad“. Oder Alleinstehende usw. Aus diesen Erkenntnissen sollten dann Strategien „zur gerechteren Impfabdeckung“ entwickelt werden können. Ob das tatsächlich weiter verfolgt wurde, lässt sich aus den Informationen auf der Webseite von sciensano.be nicht herausfinden.

Jedenfalls sind die Planer von EUVABECO so begeistert von diesem übergriffigen tool, dass man erwägt, dieses nun in vier ausgewählten Ländern (sh. EUVABECO Workflow) zu testen und anschließend nach Möglichkeit EU-weit einzusetzen.

Der zweite Zweck, die statistische Auswertung, Impfeffektivität, Impfdurchbrüche, Nebenwirkungen, ist ja gar nicht so verkehrt und auch für Impfkritiker wissenswert. Allerdings ist das eben grade der Verwendungszweck, der für EUVABECO weniger interessant zu sein scheint. So heißt es auf der Webseite unter Workflow, dass es um das Screening zur Impfmotivation ginge.

Es bleibt somit also der EU- Phantasie überlassen, was man mit den so gewonnenen Daten alles anfangen könnte. Erst einmal kann man nicht sicher sein, dass das System nicht kurzerhand auf alle „empfohlenen Standardimpfungen“ ausgeweitet wird. So dass man regelmäßig mit Impfeinladungen behelligt wird, am besten auch gleich mit Termin. Und wie wird die Nachbearbeitung gegenüber Denjenigen aussehen, die dauerhaft dem Irrtum erliegen, bei diesen Einladungen handele es sich um Angebote, die man ablehnen könne?

Zweifelsfrei wird hier ganz im Sinne der Agenda einer neuen Weltordnung, seitens einer „hörigen“ EU eine weitere  Büchse der Pandora  eröffnet.

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