Der Ampel und Union müssen fürchten, dass ihre Gesetzes- und Vertragsbrüche eines Tages Gerichte beschäftigen werden. Gleichermaßen Sorgen bereitet ihnen, das der Wähleranteil aller anständigen Bürger auf über 50 Prozent ansteigen könnte, doch sie selbst marginalisiert würden.

Ampel & Union fürchten die Mehrheit des Volkes und das Gesetz

Von REDAKTION | Viele haben es vergessen: Angst vor Verurteilung nach § 80 des Strafgesetzesbuches (StGB) veranlasste deutsche Politiker, in einer Nacht- und Nebelaktion zum Jahreswechsel 2016, den in Ausführung von Art. 26 des Grundgesetzes (GG) erlassenen § 80 StGB aus dem StGB ganz streichen zu lassen. § 80 StGB, der nur bis zum 31.12.2016 wirksam war, besagte:

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Wie wir wissen, war im Jahr 2016 der Angriffskrieg des kollektiven Westens gegen den Donbass – unter vorsätzlichem Bruch der Minsker Vereinbarungen – schon angelaufen, was die Sorgen der deutschen Kriegspartei vor § 80 StGB mit Freiheitsstrafen nicht unter zehn Jahren nachvollziehbar macht.

Inzwischen ist die Lage weiter eskaliert: Rund 500.000 Ukrainer hat man in der Ukraine verheizen lassen und das Land steht vor der Niederlage. So, hat das US-Oberkommando entschieden hat, US Ressourcen zurückzufahren und sich vom Kriegsschauplatz zu machen, um den europäischen Protektoraten – allen voran der Bundesrepublik Deutschland – den ukrainischen Trümmerhaufen zu überlassen.

In Bezug auf Endkämpfe verfügt Deutschland über grossen Erfahrungsschatz, speziell aus den Jahren 1944 und 1945: Von daher kennt man das Kriegsgebiet gut und nicht nur das: Manche Insignien aus strammen Zeiten, wie Wolfsangeln, die in der BRD zuletzt nicht mehr in Mode waren, haben sich weiter östlich erstaunlich gut erhalten.

Das alles lässt zwar die Herzen der Ampelkinder höherschlagen, doch deren große Sorge bleibt: Was soll man in dieser Situation mit dem Verfassungsgericht machen, das die Aufgabe hat zu prüfen, ob eine Norm [Normenkontrolle] mit dem Grundgesetz vereinbar scheint und damit Recht setzt und zugleich Unrecht definiert?

Ampel & Union tun sich zusammen, um das Grundgesetz zu ändern

Ampel und Union fürchten um den Erhalt ihrer Parteienautokratie, welche die Gewaltenteilung aushebelt, doch die Simulationsdemokratie so erst möglich macht. Dazu benötigen Ampel & Union auch weiterhin die Kontrolle über das Personal des Verfassungsgerichts. Richter für den Verfassungsgerichtshof wurden bisher von CDU, CSU, SPD, Grünen und FDP vorselektiert, um im Anschluss abwechselnd vom Bundestag und Bundesrat mit Zweit-Drittel-Mehrheit durchgewunken zu werden.

Eine Opposition der Anständigen, hätte mit 34% Mehrheit Zwei-Drittel-Mehrheiten blockieren oder gar mit einer von 50% die bisherige Willkürherrschaft der Altparteien nach bisheriger Rechtslage beenden können:

Vor diesem Hintergrund taten sich Ampel und Union zusammen, um mit Zweit-Drittel-Mehrheit, solange sie diese noch haben, eine Änderung des Grundgesetzes durchzudrücken.

Bisher konnte das sogenannte Bundesverfassungsgerichtsgesetz, welches die Struktur und Funktionsweise des Verfassungsgerichts vorgibt, durch einfachen Gesetzesbeschluss mit 50% Mehrheit im Bundestag geändert werden. Jetzt wird die Ampel zusammen mit der Union das Gesetz im Grundgesetz verankern lassen, weil das dann künftig eine Zweidrittelmehrheit notwendig macht.

Mit 34% Stimmenanteil hätte eine Partei der Anständigen den bisherigen Postenschacher um Richter für das Verfassungsgericht blockieren können. Doch, die Grundgesetzänderung von Ampel & Union verhindert auch das: Künftig soll die jeweils andere Kammer vertretungsweise Richter wählen können, falls sich die ursprünglich zuständige Kammer drei Monaten lang nicht auf einen neuen Nachfolger hätte einigen können. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Parteien mit 34% wie AfD oder BSW den angestammten Postenschacher der Altparteien künftig unterbinden könnten.

So haben Alt- & Wählerschwundparteien – bevor sie zusammen ihre Zweidrittelmehrheit demnächst an der Wahlurne auch offiziell verlieren werden – die umstrittenen Regeln zur Besetzung und zum Status des Verfassungsgerichts in das Grundgesetz aufnehmen lassen, um ihr autokratisches Regime – trotz weiterer Wählereinbußen – willkürlich und ungestört ausüben zu können.

Die Grundgesetzänderung soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten und zeitnah in den Bundestag eingebracht werden. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen.

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