An sich wäre ja das Kindergeld dazu gedacht, Familie sozial ab zu federn und zu unterstützen.

Beamte jedoch erhalten in Deutschland je nach Bundesland erheblich mehr Kindergeld als andere Beschäftigte.

Einigung im neuen Bundeshaushalt

Kürzlich wurde bekannt, dass der Ampel-Koalition in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt für 2025 eine erste Einigung gelungen war. Demnach hatten sich die Koalitionspartner zu einem umfassenden Entlastungspaket für Familien mit Kindern, die von Armut bedroht sind, entschieden. Rund 1,8 Milliarden Euro soll das Entlastungspaket kosten. Zusätzlich dazu sollen Kindertagesstätten vom neuen Entlastungspaket profitieren, wie auch merkur.de berichtete. Die Koalition plant überdies, in den nächsten zwei Jahren jeweils zwei Milliarden Euro in die Verbesserung der Kita-Qualität zu investieren.

In diesem Zusammenhang erhebt sich jedoch die berechtigte Frage, wie gerecht das Kindergeld in Deutschland überhaupt verteilt wird. „Trauriger Fakt“ ist nämlich, dass Beamte ein durchaus höherer Betrag an Kindergeld ausbezahlt wird, als allen anderen Beschäftigten. Neben dem gewöhnlichen Kindergeld, das seit Jahresbeginn 250 Euro beträgt, steht Beamten noch ein gesonderter Familienzuschlag und teils weitere Zuschläge beim Kindergeld zu. Diese werden in zwei Stufen eingeteilt und unterscheiden sich je nach Bundesland.

Unterschiedliche Regelungen in Bundesländern

Für Eltern soll nun der Kindergeldzuschlag im Bürgergeld 2025 den Plänen der Ampel-Koalition zum Bundeshaushalt 2025 zu Folge um fünf Euro steigen, und auch das Kindergeld selbst wird um den gleichen Betrag angehoben. Daneben soll auch der Kinderfreibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird, ansteigen. Laut Berichten der Nachrichtenagentur Reuters  wird dieser im laufenden Jahr um 228 Euro auf 9540 Euro erhöht und 2025 um weitere 60 Euro.

Zuschläge zum eigentlichen Kindergeld von 250 Euro werden für Beamte als soziale Komponente verstanden und „Familienzuschlag“ genannt. Die Höhe hängt dabei von der Anzahl der Kinder sowie vom jeweiligen Dienstgeber, dem Bundesland, ab. Unterschieden wird dabei in zwei Stufen.

„Stufe 1“ erfasst verheiratete, beziehungsweise in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte. „Stufe 2“ umfasst alle Verheirateten, beziehungsweise in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beamte und Kinder und wird als soziale Komponente zusätzlich zum Grundgehalt ausgezahlt. Die Höhe richtet sich dabei überwiegend nach dem Familienstand und der Zahl der kindergeldberechtigten Kinder.

Der Bund und jedes Bundesland bauen diese Leistung auf eigene Weise auf. Auch die Abstufungen je nach Anzahl der Kinder unterscheiden sich je nach Bundesland teils sehr deutlich. Somit ergibt sich für die Kindergeld-Bezüge in jedem deutschen Bundesland ein anderes Bild, und kommt den Beziehern in unterschiedlichem Umfang zugute. De facto jedoch bekommen Beamte bundesweit deutlich mehr Kindergeld ausbezahlt.

UNSER MITTELEUROPA erscheint ohne lästige und automatisierte Werbung innerhalb der Artikel, die teilweise das Lesen erschwert. Falls Sie das zu schätzen wissen, sind wir für eine Unterstützung unseres Projektes dankbar. Details zu Spenden (PayPal oder Banküberweisung) hier.

 


hhhhh

Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
Nach oben scrollen