„Die Grenzen zulässiger Kritik an Politikerinnen und Politikern, die bewusst in die Öffentlichkeit treten, sind weiter zu ziehen als bei Privatpersonen“, betonte das Bundesverfassungsgericht wiederholt. Doch was nutzen all die Schiedssprüche aus Karlsruhe, wenn sie bei den Betroffenen nicht verfangen? Es war in der dunklen Vergangenheit, als ein brutales Regime Volksfeinde, Vaterlandsverräter, (Wehrkraft-)Zersetzer und Brunnenvergifter […]

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Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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