Was eigentlich machen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und die 16 Ländereinrichtungen für Verfassungsschutz? Letztere bestehend aus 6 eigenen Landesämtern und 10 Abteilungen der jeweiligen Landesinnenministerien. Alle diese – weisungsgebundenen – Einrichtungen verstehen sich als Inlandsgeheimdienst: eines Geheimdienstes, wie es ihn in freiheitlichen Systemen weltweit kaum vergleichbar, in totalitären Regimen freilich zuhauf gibt. Siehe etwa das Ministerium für Staatssicherheit („Stasi“) der verflossenen DDR.
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