Fast 700 Seiten umfasst der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium, der Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst in nie dagewesenem Ausmaß aufrüsten soll. Die Dienste sollen etwa zurückhacken dürfen und erhalten ein Arsenal neuer Befugnisse im Bereich KI und Biometrie.
Der Referentenentwurf aus dem Innenministerium ist nun nach einem halben Jahr Projektzeit öffentlich. Mehrere Medien haben ihn ausgewertet, darunter Netzpolitik, Junge Freiheit und Nius. Die Berichte sind alarmierend. Ihnen zufolge geht es in dem umfassenden Dokument nicht nur um Ergänzungen, sondern um eine komplett neue Grundlage für die Arbeit der Dienste. Außerdem sollen mehr als zehn weitere Gesetze geändert werden. Als Hauptgrund für die Reform wird eine „verschärfte Bedrohungslage im In- und Ausland“ genannt, die mehr Befugnisse erfordere.
So sieht das Dokument unter anderem vor, dass der Inlandsgeheimdienst künftig nicht mehr nur Informationen sammelt, sondern in bestimmten Fällen selbst verdeckt eingreift. Betroffen sind nicht nur mutmaßliche Tatmittel wie Computer, Server oder Mobiltelefone.
Der Gesetzentwurf ermöglicht es dem Verfassungsschutz unter anderem, Geräte außer Funktion zu setzen, Datenverkehr umzuleiten oder zu verändern sowie gespeicherte Daten zu löschen oder zu verfälschen. Damit würde der Verfassungsschutz vom beobachtenden Nachrichtendienst stärker in Richtung einer operativ handelnden Behörde rücken.
Besonders brisant ist § 61 Abs. 4: Künftig soll der Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen wie den „Eingriff in ein privates informationstechnisches System“ sowie das „heimliche Betreten einer Wohnung“ anordnen und durchführen dürfen. Beamte der Behörde dürften dann in den Kernbereich der Privatsphäre, die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme eingreifen.
Nicht nur Behörden sollen mitwirken. Nach § 62 dürfen auf Ersuchen des Bundesamts Dritte Hilfe leisten. Zur Hilfe verpflichtet sind unter anderem „öffentliche Stellen“, „Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste und Betreiber einer Telekommunikationsanlage“ sowie „geschäftsmäßige Anbieter digitaler Dienste“. Telekommunikationsunternehmen und digitale Dienstleister müssten damit als Helfer staatlicher Maßnahmen fungieren.
Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine Ausnahmeregelung, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz erstmals erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen auch 16- und 17-Jährige als Vertrauenspersonen – umgangssprachlich V-Leute – anzuwerben. Diese Änderung wird mit dem „zunehmend jüngeren Alter von Rechtsextremisten“ begründet.
„Während ihre Macht enorm wächst, sollen Deutschlands Geheimdienste also noch intransparenter werden“, schlussfolgert dazu Netzpolitik.
Die beabsichtigte Regelung sorgt auch in der Opposition für scharfe Kritik. „Der Staat, der Minderjährige für zu unmündig hält, soziale Medien zu benutzen, will 16- und 17-Jährige zu bezahlten Spitzeln machen können“, schrieb FDP-Chef Wolfgang Kubicki in einer Kolumne für die Zeitschrift Cicero am Samstag. „Hier werden moralische und ethische Grenzen überschritten, auch weil eine Tätigkeit für den Verfassungsschutz die Informanten in erhebliche Gefahr bringen kann.“
Dieser Entwurf sei der Bauplan für einen Geheimdienst ohne wirksame Kontrolle, schreibt Richard Graupner, innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, in einer Mitteilung. „Wer dem Verfassungsschutz erlaubt, Kommunikation zu manipulieren, Wohnungen heimlich zu betreten und Bürger dauerhaft im Unklaren über ihre Bespitzelung zu lassen, gefährdet den Rechtsstaat.“
Er bewertet die Reform als gegen die Opposition gerichtet. Angesichts des undemokratischen und freiheitsfeindlichen Vorgehens dieser von den Kartellparteien instrumentalisierten Behörde gegen die AfD bestehe die Gefahr, dass solche Instrumente zur Einschüchterung kritischer Bürger und zur Unterdrückung der Opposition eingesetzt würden.
Die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel bezeichnet den Umbau als „Stasi-Blaupause“. Sollten die neuen Gesetze den Bundestag passieren, sei Deutschland offiziell kein Rechtsstaat mehr. Auf X schrieb sie:
„Wie moralisch verkommen muss man sein, anderen Personen falsche Tatsachen unterzuschieben und Minderjährige als Spitzel anzuwerben. Schande!“
Der Referentenentwurf befindet sich derzeit noch im Regierungsverfahren. Bevor der Bundestag darüber beraten kann, muss ihn zunächst das Bundeskabinett beschließen.
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