Richterstaat – Teil 8: Gericht ermöglicht Straßensperre für „mobile Moschee” der Mullahs
Die Stadt Frankfurt wollte das Beten auf öffentlichen Straßen in diesem Jahr nicht mehr genehmigen. Die Mullah-Anhänger zogen deshalb erst vor das Verwaltungsgericht Frankfurt und dann vor den Verwaltungsgerichtshof. Damit war klar, dass die Gebetsprovokationen weiter stattfinden dürfen. Und genau so geschah es auch. Diese Gebetsprovokationen mitten auf der Straße wurden vom Frankfurter Ordnungsamt untersagt. […]
