Der Bundestag hat die umstrittene Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Mit dem sogenannten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung das Milliardenloch in der gesetzlichen Krankenversicherung schließen und einen Anstieg der Krankenkassenbeiträge verhindern. Nach einer kontroversen Debatte erhielt das Gesetz mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD die Mehrheit im Parlament. 

Die Reform sieht Einsparungen in nahezu allen Bereichen des Gesundheitswesens vor. Versicherte müssen künftig höhere Zuzahlungen für Medikamente leisten. Gleichzeitig werden Leistungen gestrichen. Der ohnehin schon geringe Festzuschuss der Krankenkassen zum Zahnersatz wird weiter reduziert. Einschneidend ist, dass die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt wird. Zudem werden durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener die Beiträge erhöht. 

Auch Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Pharmaunternehmen werden zum Sparen verdonnert. Der Bund erhöht im Gegenzug seinen Zuschuss für die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern. Das dürfte das Gefühl einer Schlechterstellung von Arbeitnehmern weiter vertiefen. Bürgergeldempfänger sind schon jetzt von Zuzahlungen weitgehend befreit. Dafür reicht der Nachweis, dass die Belastungsgrenze der Zuzahlung von zwei Prozent des Einkommens erreicht ist. Bei chronischen Erkrankungen liegt die Grenze bei einem Prozent. Für Arbeitnehmer gibt es keine analoge Regelung. Nach Angaben der Bundesregierung soll das Paket bis zum Jahr 2027 Einsparungen von rund 18,8 Milliarden Euro ermöglichen.

Krankenkassen begrüßen zwar das Ziel einer finanziellen Stabilisierung, warnten zuletzt aber davor, einzelne Sparmaßnahmen unter dem Druck von Lobbyverbänden wieder aufzuweichen. Ärzteverbände, Krankenhäuser und die Pharmaindustrie kritisieren insbesondere die vorgesehenen Kürzungen und Vergütungsbegrenzungen. 

Unmittelbar nach der Zustimmung im Bundestag kam der Gesetzentwurf im Bundesrat zur Abstimmung. Die Länderkammer gab ebenfalls grünes Licht. Mit der Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft. 

Die meisten Regelungen sollen zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten. Parallel kündigte die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur langfristigen Finanzierung der Krankenversicherung an, darunter eine Zuckersteuer, über die im Herbst beraten werden soll. 

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