Die CDU liefert wieder einmal die reine Essenz ihres politischen Betriebs: Reden, als wäre sie in der Opposition, aber dann mit den anderen abstimmen. Jens Spahn kritisierte §188 StGB öffentlich als „Sonderrecht für die Mächtigen“ und verwies darauf, dass der allgemeine Beleidigungsparagraf für alle gelte. Im Bundestag blieb davon nichts übrig. Die Union stimmte gegen die Abschaffung – inklusive Jens Spahn. Die CDU zeigt, wie ihr neues Markenzeichen funktioniert: Macht schützen, auf Teufel komm raus.

Der Beitrag Bundestag hält an §188 fest: Abschaffung der „Politikerbeleidigung“ abgelehnt erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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