Öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen bieten. Ausnahmen sind „verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge“ sowie Lieferaufträge.

Abbildung des Banners Merch Gegen Oben
Nach oben scrollen