Die Bundesregierung räumt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD ein: Ukrainische Kriegsflüchtlinge mit vorübergehendem Schutz in Deutschland können bis zu sechs Monate ins Ausland reisen, ohne dass ihr Aufenthaltstitel dadurch automatisch entfällt. Grundlage ist die allgemeine Regel, dass der Titel erst bei einer Abwesenheit von mehr als sechs Monaten erlischt, sofern die Ausländerbehörde nicht vorher eine längere Frist festlegt.
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