Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute Nachmittag die Revision des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar als „unbegründet“ verworfen. Damit gilt das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023. Das hatte Dettmar zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sie wird zur Bewährung ausgesetzt.
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