Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat erklärt, sämtliche Asylverfahren von Syrern, die noch in der Bearbeitung sind, vorerst auszusetzen.

Betroffen sind davon sind 47.200 noch nicht endgültig beschiedene Anträge, darunter 46.000 Erstanträge. Noch im Verlauf dieses Jahres hatten mehrere Zehntausend Syrer neu Asyl beantragt. Von den von Januar bis Ende Oktober 170.574 in Deutschland neu gestellten Asylanträgen entfielen 30 Prozent auf Syrer.

Auf bereits abgeschlossene Verfahren hat diese Entscheidung keine Auswirkung. Im Juli hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, die Grundlage für subsidiären Schutz sei bei Syrern entfallen; dieses Urteil hatte aber keine wesentlichen Auswirkungen auf die in Deutschland lebenden Syrer. Subsidiärer Schutz bezeichnet die Gewährung eines Aufenthaltsrechts ohne nachweisbare persönliche Verfolgung, etwa für Menschen, die aus Kriegsgebieten flüchten.

Die politische Debatte darüber, welche Konsequenzen der Umsturz in Syrien für das Aufenthaltsrecht der in Deutschland lebenden syrischen Flüchtlinge haben solle, ist bereits voll entbrannt. Die vertretenen Positionen reichen von „erst einmal abwarten“ bis zu „jetzt können sie doch alle zurück“.

 

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