Die Europäische Union diskutiert derzeit Möglichkeiten, der größten europäischen Wertpapierverwahrstelle Euroclear zu helfen, nachdem das Moskauer Schiedsgericht auf Antrag der Bank von Russland die sofortige Vollstreckung eines Urteils angeordnet hat, wonach Euroclear auf deren Klage hin rund 200 Milliarden Euro zahlen muss, berichtet die US-Agentur Bloomberg unter Berufung auf eigene Quellen. In einem Bericht der Agentur zu diesem Thema heißt es unter anderem:

Die EU befindet sich in einer frühen Phase der Prüfung von Möglichkeiten, der Clearingstelle Euroclear nach einem Urteil des Moskauer Gerichts zu helfen, das es der russischen Zentralbank ermöglicht, deren Vermögenswerte zu beschlagnahmen.“

Nach dem Ausbruch der Kampfhandlungen in der Ukraine haben westliche Länder russische Vermögenswerte im Ausland eingefroren, darunter auch die Reserven der Zentralbank. Im März 2022 erklärte Finanzminister Anton Siluanow, dass Russland den Zugriff auf rund 300 Milliarden US-Dollar an Gold- und Devisenreserven verloren habe. Euroclear ist dabei der größte Verwahrer russischer Gelder, welche die EU regelmäßig für die finanzielle Unterstützung Kiews zu nutzen versucht.

Die Bank von Russland reichte im Dezember des Jahres 2025 beim Moskauer Schiedsgericht Klage gegen Euroclear ein. Im Mai des Jahres 2026 gab das Moskauer Schiedsgericht der Klage in vollem Umfang statt und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz in sieben Währungen in Höhe von 200,1 Milliarden Euro. Später ordnete das Gericht auf Antrag der russischen Aufsichtsbehörde die sofortige Vollstreckung seines Urteils an, woraufhin die Zentralbank beim Gericht einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungstitels zur Zwangsvollstreckung des Urteils stellte. In Brüssel erklärt man hingegen, man beabsichtige, diese Vermögenswerte so lange eingefroren zu halten, bis der Konflikt in der Ukraine beendet sei und Russland „Reparationen“ gezahlt habe.

Dabei beschränken sich die Befugnisse der russischen Gerichtsvollzieher, so Experten, auf das Staatsgebiet. Wie die Direktorin der „Eastern Legal Alliance“, Jewgenija Amelkina, gegenüber der Zeitung Iswestija erklärte, sind die Befugnisse des Föderalen Dienstes für Gerichtsvollzieher nicht besonders weitreichend: Ein Gerichtsvollzieher kann beispielsweise Anfragen an russische Banken richten, Konten und Vermögenswerte in Russland suchen und Pfändungen vornehmen. Damit enden seine Möglichkeiten. In der Gesetzgebung gibt es keinen Mechanismus, der es dem Gerichtsvollzieherdienst ermöglicht, sich an ausländische Gerichte zu wenden und die Vollstreckung russischer Urteile im Ausland zu verlangen, betonte die Expertin überdies.

Da Euroclear in Russland nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, stößt das Vollstreckungsverfahren faktisch an seine Grenzen, stellen Experten fest. Weiter müssen ihrer Meinung nach nun die Gläubiger tätig werden. Im Fall der Klage der Bank von Russland sind dies entweder die Zentralbank selbst oder die von ihr beauftragten internationalen Rechtsberater.

Genau diese müssen sich mit einem gesonderten Antrag an ausländische Gerichte wenden, das Urteil des russischen Schiedsgerichts anzuerkennen und vollstreckbar zu machen. Dies ist jedoch ein neues, eigenständiges Gerichtsverfahren in ausländischer Gerichtsbarkeit.

Mehr zum Thema  Euroclear legt Beschwerde gegen Zwangsvollstreckung im Auftrag der Zentralbank ein

Abbildung des Banners Merch Gegen Oben
Nach oben scrollen