ZDF- „Rüpel“ Jan Böhmermann hatte ja bekanntlich im Oktober 2022 Falschbehauptungen über den damaligen Spitzenbeamten Arne Schönbohm verbreitet.

Ein Gericht hat nunmehr dem ZDF diese Aussagen untersagt.

Bitterer Nachgeschmack für entlassenen Spitzenbeamten

Das Oberlandesgericht München (OLG) hatte nunmehr entschieden, dass ZDF-Moderator Jan Böhmermann bestimmte Äußerungen über den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, nicht mehr tätigen darf, wie auch anonymousnews berichtet hatte.

Genauer gesagt geht es um die Behauptung, Schönbohm habe „bewusst Kontakt zu russischen Nachrichtendiensten gehabt“, teilte dazu ein Sprecher des Münchner OLG am 17. Juni mit. Damit hatte das Gericht ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts München, das Böhmermann diese Behauptungen ebenfalls bereits verboten hatte, bestätigt.

Die Verteidigung Böhmermanns hatte argumentiert, dass es sich bei den Äußerungen in der Folge des ZDF-Magazin Royale vom Oktober 2022 um Satire gehandelt habe, die bewusst mit Uneindeutigkeiten und Interpretationsrahmen spiele. Die übliche „Ausreden-Masche“ für derartige Entgleisungen.

Das Gericht sah freilich ganz anders, die Sendung habe eindeutig den Eindruck erweckt, Schönbohm pflege bewusst Kontakte zu russischen Geheimdiensten. „Dies stelle eine unwahre Äußerung dar, die ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze, weshalb die entsprechenden Äußerungen zu unterlassen seien“, heißt es nun dazu von Seiten des Gerichts.

Wiedermal nur „blaues Auge“ für Böhmermann

Für Schönbohm hat das Urteil fraglos einen fahlen Beigeschmack. Denn die von ihm geforderte Geldentschädigung in Höhe von mindestens 100.000 Euro muss ihm nicht gezahlt werden. Seine Verteidigung hatte argumentiert, dass Schönbohm durch die Falschaussagen des ZDF massiv in seinem Ansehen geschädigt worden sei und deshalb seinen Arbeitsplatz als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik verloren habe.

Die Kammer betonte zwar, dass auch satirische Äußerungen am Tatsachenkern gemessen werden müssen und es „keine andere Deutungsvariante“ gebe, „nach welcher die angegriffenen Äußerungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht verletzen würden“. Hätte Schönbohm jedoch früher rechtliche Schritte gegen die Behauptungen Böhmermanns eingeleitet, hätte er seine Absetzung als BSI-Präsident möglicherweise verhindern können.

Das OLG München war zudem der Auffassung, dass Schönbohms Anwalt selbst dazu beigetragen hatte, den Vorwurf einer Zusammenarbeit mit russischen Geheimdiensten in der Öffentlichkeit weiterzuverbreiten. So habe der Anwalt in einem Interview fälschlicherweise gesagt, die Gegenseite habe einen solchen Verdacht ausdrücklich erhoben. Tatsächlich hatte die Gegenseite erklärt, der Böhmermann-Beitrag enthalte weder direkt noch indirekt die Behauptung, Schönbohm habe bewusst mit russischen Geheimdiensten kooperiert. Das habe dazu geführt, dass sich diese falschen Behauptungen so lange halten konnten und somit entfalle ein Anspruch auf jegliche finanzielle Entschädigung.

Stellungnahmen beider Parteien

Schönbohm selbst reagierte mit gemischten Gefühlen auf das Urteil. Zwar sei es „ein großer Erfolg“, dass das ZDF keine Falschaussagen mehr über ihn verbreiten dürfe, jedoch sei es schade, dass er keine finanzielle Entschädigung erhalte. „Es ging mir nie darum, mich zu bereichern. Aber die Folgen dieser Berichterstattung hatten mich auch ganz konkret Geld gekostet“, erklärte Schönbohm gegenüber der Welt. Die Rechtsstreitigkeiten mit dem ZDF und dem Bundesinnenministerium, das ihn freigestellt hatte, hätten ihn mehr als 60.000 Euro gekostet.

„Wer einen Schaden verursacht, sollte grundsätzlich auch für die Kosten aufkommen, die notwendig sind, um diesen Schaden wieder zu beheben“, forderte Schönbohm. Alles andere widerspreche seinem Rechtsverständnis. „Meine Karriere als Präsident des BSI ist zerstört worden, für 25 Minuten Unterhaltung. Und bis heute ist niemand bereit, dafür Verantwortung zu übernehmen“, monierte der 56jährige Ex-Spitzenbeamte.

Das ZDF und Böhmermann hätten mit ihrer Sendung, die wenige Monate nach Beginn des Ukraine-Kriegs ausgestrahlt worden war, die nationale Sicherheit gefährdet. „Wenn Partnerdienste oder ausländische Sicherheitsbehörden ein halbes Jahr nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine lesen, der Präsident des BSI habe womöglich Verbindungen nach Russland, dann fragen die sich doch automatisch, „können wir den Deutschen noch sensible Informationen anvertrauen?“ Das beschädige Vertrauen, das höchste Gut für internationale Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit.

Ein Sprecher des Senders reagierte zerknirscht auf die Entscheidung des Gerichts und betonte, „weder mit diesen Formulierungen noch anderweitig sollte in der Sendung des ZDF-Magazin Royale vom 07.Oktober 2022 oder im Onlineangebot von ZDF heute vom 10.Oktober 2022 behauptet werden, der Kläger habe in seiner Zeit als Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Kontakt mit russischen oder anderen ausländischen Nachrichtendiensten gehabt.“

Bereits nach dem vorinstanzlichen Urteil habe der Sender die betreffende Passage entfernt „und hierauf transparent hingewiesen“. Das nun erfolgte Urteil werde der öffentlich-rechtliche Sender „sorgfältig auswerten“.


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