Kommunen dürfen im Internet keine kostenlosen Stellenanzeigen veröffentlichen. Dies ist eine wettbewerbswidrige „geschäftliche Handlung“, die zudem gegen das „Gebot der Staatsferne der Presse“ verstößt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied.

Abbildung des Banners Meinung ist keine Straftat
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