Die abgesagte Richterwahl für das Bundesverfassungsgericht ist auch fast eine Woche später das Topthema des politischen Berlin. Die Abgeordneten der Unionsfraktion hatten es doch tatsächlich gewagt, ihrem eigenen Gewissen zu folgen – grundgesetzkonform, denn nach Artikel 38 sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet – und verweigerten einer linken Abtreibungsbefürworterin ihre Stimme. Seitdem herrscht große Aufregung. Besonders im linken politischen Spektrum und in den Mainstreammedien wird die Weigerung der Unionsfraktion als Anschlag auf “unsere Demokratie” gewertet.

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