Das Bundesverfassungsgericht hat im Maastricht-Urteil (BVerfGE 89, 155 [182 ff.]) festgehalten: „Die Mitgliedschaft im deutschen Staatsvolk und die aus ihr abgeleiteten demokratischen Rechte dürfen nicht durch politische Maßnahmen entleert oder ersetzt werden.“ Dieser Satz ist ein Grundpfeiler unserer Verfassungsordnung. Er unterstreicht, dass das deutsche Volk, von dem laut Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz alle Staatsgewalt […]
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