Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ein Kind bekommen, können dessen Geburt nachträglich in das deutsche Geburtenregister eintragen lassen. Dafür stellt das Auswärtige Amt ein Formular bereit, das entweder über deutsche Auslandsvertretungen oder direkt beim Standesamt I in Berlin eingereicht werden kann. Diese Möglichkeit ist vor allem für Familien relevant, die dauerhaft im Ausland leben oder nie in Deutschland gemeldet waren.

Der Beitrag Beamte fragen nach der Geburt, ob die Mutter männlich ist erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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