„Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.“ Die Volljährigkeit der Wähler von Bundestag und den Landtagen ist ein Verfassungsbefehl. Eine Gruppe von Beteiligten, vor allem aus Bayern, hat gegen die Landtagswahl vom 8. März 2026 Front gemacht, an der auch 16-Jährige teilgenommen haben. „Wir beantragen, das Wahlrecht für Minderjährige zu verwerfen, das in Baden-Württemberg erst 2022 neu eingeführt wurde, und verlangen, die Wahl allein unter volljährigen Wählern zu wiederholen.“ So heißt es in der Klageschrift, die dem Verfassungsgericht in Karlsruhe Ende März zugestellt wurde. Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre setze eine Änderung der Verfassung voraus, für die eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich ist.

Der Beitrag Baden-Württemberg: Muss die Landtagswahl wiederholt werden? erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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