Eine Bundesbehörde – konkret das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie – scheiterte in erster Instanz mit der Kündigung einer Mitarbeiterin, die sich weigerte, zu gendern. Damit lässt es die Behörde aber nicht bewenden. Nun prüft das Landesarbeitsgericht Hamburg den Fall erneut. Es wird Zeit, die für diesen diktatorischen Wahnsinn verantwortlichen namentlich zu benennen und zur […] 

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Abbildung des Banners Denkanstoß statt Denkverbot
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