Es ging um zwei Kommentare auf Facebook zu Beiträgen eines Nachrichtenportals. In der Folge hatte die Staatsanwaltschaft Traunstein Ermittlungen wegen Volksverhetzung eingeleitet.
Der Beitrag Ausnahmsweise: Staatsanwalt pro Meinungsfreiheit erschien zuerst auf Tichys Einblick.
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