Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius bezeichnete die Verwirrung um die Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte von Wehrpflichtigen als „Panne“ und kündigte schnelle Klarstellungen an. Das Wehrpflichtgesetz verlangt ab 17 Jahren eine Genehmigung für längere Auslandsaufenthalte, diese Pflicht soll jedoch solange ausgesetzt bleiben, wie der Wehrdienst freiwillig ist. Für den Ernstfall werden Meldepflichten und Verwaltungsverfahren vorbereitet, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sicherzustellen.

