Der noch geltenden Rechtslage nach ist Anlagegold – Barren mit dem Feingehalt von ≥ 995/1000 und bestimmte Anlagemünzen – umsatzsteuerfrei. Bei Verkauf aus  Privatvermögen sind Gewinne nach § 23 EStG steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt. Innerhalb der Jahresfrist gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte – bei Überschreitung wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

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