Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am 16. Juni 2026 die Entscheidung des Landgerichts (LG) München I vom Dezember 2024 im Wesentlichen bestätigt; Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Das heißt: Das ZDF darf vier von fünf Behauptungen der Böhmermann-Magazinsendung vom 7. Oktober 2022 über Arne Schönbohm, den damaligen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), nicht wiederholen. Einen Schadensersatzanspruch hat das OLG wie zuvor das LG abgelehnt. Begründung hier: Hätte Schönbohm rechtzeitig geklagt, wäre es Ende 2022 womöglich nicht zur Versetzung durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gekommen. Siehe TE vom 16. Juni 2026:

Der Beitrag Arne Schönbohm nach der erneuten gerichtlichen Klatsche für das ZDF erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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