Am Nachmittag des 6. Dezember verfügte das rumänische Verfassungsgericht einstimmig, die Ergebnisse der am 24. November erfolgten ersten Runde der Präsidentschaftswahlen zu annullieren und den kompletten Wahlvorgang, samt Aufstellung der Kandidaten, zu einem späteren Zeitpunkt von vorne zu beginnen. Damit war auch die Stichwahl am 8. Dezember storniert. Zum Zeitpunkt der richterlichen Entscheidung hatten in der Diaspora die Wahlokale bereits geöffnet, rund 40.000 Auslandsrumänen hatten ihre Stimmen bereits abgegeben. Auslöser der Gerichtsentscheidung waren mehrere Anträge, die Wahl zu annullieren.

Der Beitrag Anleitung zur Stornierung jeder demokratischen Wahl erschien zuerst auf Tichys Einblick.

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